Rechtsanwalt Alexander Klein ist ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisiert.
Nach Abschluss des Studiums an den Universsitäten in Mannheim und Heidelberg mit dem 1. Staatsexamen 1996 schloss sich sein Referendariat am Landgericht Landau an, welches er 1998 mit dem 2. Staatsexamen beendete. Am 15.07.1998 erhielt Rechtsanwalt Klein seine Zulassung als Rechtsanwalt und am 08.12.2001 seinen Fachanwaltstitel für Strafrecht.
Von 1998 bis 2011 war Rechtsanwalt Klein in Bürogemeinschaft in einer rennommierten Ludwigshafener Strafrechtskanzlei tätig, bevor er 2011 seine eigene, ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei Klein & Göthlich gründete.
Rechtsanwalt Klein ist Mitglied im Deutschen Anwalt Verein (DAV e.V.), der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV, der Pfälzischen Strafverteidigervereinigung e.V. sowie dem Ludwigshafener Anwaltverein.
Focus: Rechtsanwalt Alexander Klein gehört zu den Top-Anwälten Deutschlands
Rechtsanwalt Klein wurde zu den Top-Anwälten in Deutschland gewählt. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Rechtsanwalt Klein ist im Fachbereich Strafrecht ausgezeichnet worden. Die Anwälte, die in der jährlichen Focus-Anwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung "Top Rechtsanwalt".
Die Focus-Anwaltsliste für Privatmandanten, sortiert nach Fachgebieten und Regionen, basiert auf einer Kollegenbefragung. Insgesamt wurden zwischen dem 25. Februar und 29. März 2019 23.970 Fachanwälte/innen zur Befragung eingeladen. Hierfür wurde die Stichprobe aus dem Vorjahr, die schwerpunktmäßig mittels der Register der regionalen Rechtsanwaltskammern erstellt wurde, qualitativ und quantitativ umfassend überarbeitet und erweitert. Zusätzlich flossen die Empfehlungen der Vorjahresbefragung ein, um der kontinuierlich hohen Reputation gerecht zu werden. Insgesamt werden deutschlandweit jährlich etwas mehr als 720 Rechtsanwälte ausgezeichnet, davon im Strafrecht etwa 130.
Veröffentlichungen:
Rechtsanwalt Klein ist Mitautor des Buches "Anwaltformulare Strafrecht", welches im Oktober 2022 bereits in der 5. Auflage im C. F. Müller Verlag erschienen ist.
Fortbildungen
Das Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" setzt gemäß § 15 FAO die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen voraus. In diesem Rahmen hat Rechtsanwalt Klein u.a. an folgenden Fortbildungsveranstaltungen teilgenommmen: