Focus: Rechtsanwalt Alexander Klein gehört zu den Top-Anwälten Deutschlands
Rechtsanwalt Alexander Klein wurde zu den Top-Anwälten in Deutschland gewählt. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Rechtsanwalt Klein ist im Fachbereich Strafrecht ausgezeichnet worden. Die Anwälte, die in der jährlichen Focus-Anwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung "Top Rechtsanwalt".
Die Focus-Anwaltsliste für Privatmandanten, sortiert nach Fachgebieten und Regionen, basiert auf einer Kollegenbefragung. Insgesamt wurden zwischen dem 25. Februar und 29. März 2019 23.970 Fachanwälte/innen zur Befragung eingeladen. Hierfür wurde die Stichprobe aus dem Vorjahr, die schwerpunktmäßig mittels der Register der regionalen Rechtsanwaltskammern erstellt wurde, qualitativ und quantitativ umfassend überarbeitet und erweitert. Zusätzlich flossen die Empfehlungen der Vorjahresbefragung ein, um der kontinuierlich hohen Reputation gerecht zu werden. Insgesamt werden deutschlandweit jährlich etwas mehr als 720 Rechtsanwälte ausgezeichnet, davon im Strafrecht etwa 130.
Fachbegiete
Strafverteidigung und Zeugenverbeistandung, Nebenklage und Geschädigtenvertretung
Ausbildung
bis 1996 Studium an den Universitäten Mannheim und Heidelberg
1996 1. Staatsexamen
bis 1998 Referendariat am Landgericht Landau
1998 2. Staatsexamen
15.07.1998 Zulassung als Rechtsanwalt
1999 Fachlehrgang Strafrecht (DAV) in Hannover
08.12.2001 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"
Beruflicher Werdegang
1998 - 2011
Selbständiger Strafverteidiger in Bürogemeinschaft in rernommierter Ludwigshafener Kanzlei
2011
Gründung der eigenen, ausschließlich im Strafrecht tätigen Kanzlei Klein & Göthlich in Ludwigshafen
Mitgliedschaften
Veröffentlichungen:
Mitautor "Anwaltformulare Strafrecht", erschienen im C. F. Müller Verlag. Die 5. Auflage 2022 ist in 10/2022 erschienen.
Das Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" setzt gemäß § 15 FAO die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen voraus. In diesem Rahmen hat Rechtsanwalt Klein u.a. an folgenden Fortbildungsveranstaltungen teilgenommmen: