Alexander Klein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeiten
Strafverteidigung in allen straf- und bußgeldrechtlichen Verfahren,
Geschädigtenvertretung und Nebenklage, Zeugenverbeistandung.
Ausbildung
bis 1996 Studium an der Universität Mannheim
1996 Erstes Staatsexamen
bis 1998 Referendariat am Landgericht Landau
1998 Zweites Staatsexamen
15.07.1998 Zulassung als Rechtsanwalt
1999
Fachlehrgang Strafrecht (DAV)
08.12.2001 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"
Beruflicher Werdegang
1998 - 2003
Selbständiger Strafverteidiger in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälten Klein & Hoepner, Ludwigshafen
2003 - 2011
Selbständiger Strafverteidiger in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälten Fleckenstein, Weidhaas und Kollegen, Ludwigshafen
September 2011
Gründung der eigenen, ausschließlich im Strafrecht tätigen Kanzlei Klein & Göthlich, Ludwigshafen
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
- Pfälzische Strafverteidigervereinigung e.V.
- Ludwigshafener Anwaltverein
Veröffentlichungen:
Mitautor "Anwaltformulare Strafrecht", erschienen im DeutschenAnwaltVerlag, 2. Auflage 2009.
Fortbildungen
Das Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" setzt gemäß § 15 FAO die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen voraus. In diesem Rahmen hat Rechtsanwalt Klein u.a. an folgenden Fortbildungsveranstaltungen teilgenommmen:
