Alexander Klein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht, Alexander Klein

Tätigkeiten

Strafverteidigung in allen straf- und bußgeldrechtlichen Verfahren, Geschädigtenvertretung und Nebenklage, Zeugenverbeistandung.

 

Ausbildung


bis 1996            Studium an der Universität Mannheim

1996                  Erstes Staatsexamen 

bis 1998            Referendariat am Landgericht Landau

1998                 Zweites Staatsexamen 

15.07.1998        Zulassung als Rechtsanwalt

1999                  Fachlehrgang Strafrecht (DAV)

08.12.2001        Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"

  

Beruflicher Werdegang


1998 - 2003

Selbständiger Strafverteidiger in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälten Klein & Hoepner, Ludwigshafen


2003 - 2011

Selbständiger Strafverteidiger in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälten Fleckenstein, Weidhaas und Kollegen, Ludwigshafen


September 2011

Gründung der eigenen, ausschließlich im Strafrecht tätigen Kanzlei Klein & Göthlich, Ludwigshafen

 

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Pfälzische Strafverteidigervereinigung e.V.
  • Ludwigshafener Anwaltverein

Veröffentlichungen:


Mitautor "Anwaltformulare Strafrecht", erschienen im DeutschenAnwaltVerlag, 2. Auflage 2009.

 

AnwaltFormulare Strafrecht

 

 

Fortbildungen

Das Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" setzt gemäß § 15 FAO die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen voraus. In diesem Rahmen hat Rechtsanwalt Klein u.a. an folgenden Fortbildungsveranstaltungen teilgenommmen: