Presseerklärung vom 14.11.2022
Das Landgericht Frankenthal hat am 11.11.2022 einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten im "Mordfall Zoe" erlassen. Dem Angeklagten wird darin jedoch keine neue Straftat zur Last gelegt. Die Verteidigung hat deshalb auch gegen den neuen Haftbefehl Beschwerde eingelegt.
Das Oberlandesgericht hat am 06.10.2022 festgestellt, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft an dem Angeklagten wegen der ihm im ergangenen Urteil zur Last gelegten Taten trotz Vorliegens von Haftgründen unverhältnismäßig und damit unzulässig ist infolge der vom Landgericht in der Vergangenheit verursachten Verfahrensverzögerungen. Diese Entscheidung des Oberlandesgericht entfaltet eine Sperrwirkung für den Erlass eines neuen Haftbefehls wegen derselben Tat unabhängig von vorliegenden Haftgründen. Da sich an der vom Oberlandesgericht festgestellten Verantwortung des Landgerichts für die eingetretenen Verfahrensverzögerungen nichts geändert hat, ist auch der neue Haftbefehl auf die neuerliche Haftbeschwerde hin aufzuheben.
Der erneute Erlass eines Haftbefehls durch das Landgericht ist zwar menschlich verständlich, gerade auch im Hinblick auf die große Empörung, die die Freilassung des Angeklagten in der Öffentlichkeit ausgelöst hat, rechtlich jedoch meines Erachtens nicht möglich.
RA Alexander Klein